im Vergleich
Auch mit einem Gartenpavillon sind die Vorschriften des örtlichen Bauamtes zu beachten.
Die gängige Größen der angebotenen Pavillons mit 3×3 oder 3×4 Meter Grundfläche und einer Höhe von nicht mehr als 2,5 Metern sind normalerweise ohne besondere Genehmigung aufstellbar.
Trotzdem kann die Bauordnung vorschreiben, wie weit der Abstand zur Nachbargrenze sein muss.
Bei Gartenhäusern mit Fundament ist davon auszugehen, dass eine Baugenehmigung benötigt wird.
Empfehlenswert ist auch ein freundschaftliches Gespräch mit dem Nachbarn. Vielleicht hat dieser ja tatsächlich gute Gründe dafür, dass Ihr Gartenhaus nicht dort aufgestellt werden sollte, wo sie es ursprünglich geplant haben:
Sorgen Sie schon in der Planungsphase für eine einvernehmliche Stimmung. Dann werden Sie viel Freude an Ihrer Anschaffung haben.